Ein Schwerpunkt meiner Kanzlei ist seit vielen Jahren die Beratung und Vertretung von Mandanten – sei es auf Vermieterseite oder Mieterseite – bei allen mietrechtlichen Fragen. Da etwa 60% aller Haushalte in der Bundesrepublik zur Miete wohnen, hat das Mietrecht sowohl für Mieter als auch für Vermieter eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Ich informiere Sie über die aktuelle Rechtslage, die in den letzten Jahren mehrfach vom Gesetzgeber geändert wurde. So wurde beispielsweise in 44 Gemeinden des Landes Baden-Württemberg, u.a. auch in Freiburg die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% innerhalb von drei Jahren gesenkt. Die Beratung und Vertretung erfolgt insbesondere auf folgenden Gebieten:

  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Mietminderung wegen Mängel der Wohnung oder Lärmbelästigungen
  • Mieterhöhung anhand des Mietspiegels der Stadt Freiburg
  • Fragen zur so genannten Mietpreisbremse
  • Betriebskostenabrechnung
  • Fragen zu den Schönheitsreparaturen
  • Kündigung von Mietverhältnissen
  • Räumungsverfahren und Möglichkeiten einer kostengünstigen Vollstreckung

Das Mietverhältnis ist in der Regel auf eine langfristige Dauer angelegt. Die Vertragsgestaltung muss dem Rechnung tragen, indem zur Vermeidung von Konflikten klare Vereinbarungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes getroffen werden.

Meine Beratung bei Meinungsverschiedenheiten der Vertragspartner eines Mietverhältnisses ist zunächst darauf ausgerichtet, eine einvernehmliche und für beide Parteien tragfähige Lösung zu erarbeiten. Demgegenüber ist beispielsweise bei Mietnomaden unverzüglich der Räumungsanspruch gerichtlich geltend zu machen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Ich berate Sie auch in diesem Zusammenhang über Möglichkeiten, Kosten der Räumungsvollstreckung zu begrenzen.

Feuchtigkeitsschäden in Form von Schimmelbildung ist ein häufig reklamierter Mangel. Meine Beratungstätigkeit kann sich auf eine Vielzahl von Gutachten stützen, die sowohl vorgerichtlich als auch gerichtlich von ausgewiesenen Sachverständigen erstellt wurden.