Ich bin seit vielen Jahren in Freiburg schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. Ich berate und vertrete Sie, insbesondere in Verfahren wegen des Vorwurfs

  • der fahrlässigen Körperverletzung anlässlich eines Verkehrsunfalls
  • der Verkehrsunfallflucht
  • einer Trunkenheitsfahrt
  • einer Geschwindigkeitsüberschreitung
  • einer Rotlichtverletzungen

Sofern wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wird, berate ich Sie umfassend über die Möglichkeiten, diese für Sie oft Existenz bedrohende Nebenstrafe zu vermeiden. Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden, berate ich Sie schon frühzeitig im Hinblick auf eine möglichst schnelle und sichere Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis. Sofern sich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht vermeiden lässt, kann ich Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Ich informiere Sie über Angebote von qualifizierten Verkehrspsychologen/-innen im Südbadischen Raum und den Möglichkeiten einer Sperrfristverkürzung, die Ihnen bspw. vom TÜV-Süd angeboten werden.

In diesem Zusammenhang kann ich Sie auch über die neueste Rechtsprechung des EuGH zur Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis beraten. Ich informiere Sie über die mehrfach geänderten EU-Richtlinien. Ich berate Sie vor dem ersten Kontakt mit der Polizei, um möglichst frühzeitig mit Ihnen gemeinsam eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, so insbesondere

  • Fahrtenbuchauflage
  • Punktebewertung nach dem Fahreignungsregister
  • Entzug der Fahrerlaubnis

Ich kann Sie umfassend über spezielle Sachverhalte der Punkteberechnung und eines möglichen Punkteabbaus sowie der Verfolgungsverjährung und der Tilgungsfristen im Bundeszentralregister informieren. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, durch die das Risiko des Verkehrsrechtsschutzes abgedeckt wird, wird für meine Tätigkeit Rechtsschutz gewährt. Ich überprüfe auch anhand der Versicherungsbedingungen den Umfang des Rechtsschutzes und informieren Sie frühzeitig über Kosten, die Ihnen entstehen.