Ich berate und vertrete Sie bei der Regulierung Ihrer Schadenersatzansprüche nach Verkehrsunfällen. Die verkehrsrechtlichen Mandate werden bei mir nicht routinemäßig abgewickelt, sondern die Besonderheiten jedes Einzelfalles werden mit großer Sorgfalt herausgearbeitet, damit Ihre Ansprüche optimal durchgesetzt werden können.
Die Regulierung von Kfz-Schäden hat sich zu einer Spezialmaterie entwickelt, die eine umfangreiche Aufarbeitung von Rechtsprechung und Literatur erfordert. Dies gilt nicht nur für den Schaden am Kraftfahrzeug, sondern vor allem auch bei Personenschäden mit zum Teil gravierenden Auswirkungen. In diesen Fällen ist eine nachhaltige Vertretung auch gegenüber dem Widerstand der Versicherungen erforderlich.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere auf folgenden Gebieten:
- außergerichtliche Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen nach Verkehrsunfällen
- Ersatz Ihres Fahrzeugschadens – Reparaturkosten, Totalschaden oder fiktive Abrechnung
- Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Personenschäden und Schwerstverletzungen
- Schmerzensgeldansprüche
- Durchsetzung Ihres Erwerbsschadens als abhängig Beschäftigte oder Selbstständige
- Haushaltsführungsschaden
- Rentenansprüche von Hinterbliebenen
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit in Freiburg gilt gerade der Regulierung von Personengroßschäden. Das Ausmaß der Beeinträchtigungen von schwerstverletzten Personen ist kaum vorstellbar. Diese Beeinträchtigungen sind nicht immer auf die gesundheitlichen Folgen begrenzt, sondern führen auch zu gravierenden psychischen Belastungen der Familie und gefährden die Stellung des Geschädigten in seinem sozialen Umfeld. In dieser Situation bedarf der Geschädigte einer kompetenten Interessenvertretung, die sich auch in einer geschickten Prozessführung niederschlägt. Gerade aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet bestehen auch gute Kontakte zu medizinischen Sachverständigen, die in aller Regel im Rahmen von Prozessverfahren beauftragt werden.
Neben der Vertretung bei Verkehrsunfällen berate und vertrete ich Sie auch bei Unfällen aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Hierbei handelt es sich um Unfälle bei Straßenglätte oder Stolperfallen im öffentlichen Raum. Gerade auf diesem Gebiet hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung seit Jahren herausgebildet, deren Kenntnis zur Bearbeitung Ihrer Schadenersatzansprüche unerlässlich ist.