Bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen steht häufig die Frage im Vordergrund, wer der verantwortliche Fahrer zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes war. Eine frühzeitige Beratung durch den Strafverteidiger ist für den Mandanten in jedem Fall sehr hilfreich und kann ihn vor negativen Folgen bewahren.
Nur der Verteidiger erhält Akteneinsicht, auf deren Grundlage eine sinnvolle weitere Erarbeitung der Verteidigungsstrategie erfolgen kann. Hierbei sind auch die Konsequenzen für verschiedene Versicherungsbereiche zu beachten.
Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird der Verteidiger bereits sehr frühzeitig Strategien zur möglichst schnellen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis mit dem Mandanten erarbeiten.